Es ist auch möglich Kinderkrankentage ohne Krankheit des Kindes wegen der jetzigen Schließung der Kitas zu erhalten. Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt.
Download Musterbescheinigung BMFSFJ
Weitere Informationen zu den Regelungen rund um die Erweiterung der Kinderkrankentage finden sich auf der Website des ressortzuständigen Bundesministeriums für Gesundheit oder auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend